Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA)
BÜA im Überblick
Zielsetzung
Innerhalb der BÜA werden Schülerinnen und Schüler optimal begleitet und individuell unterstützt, um einen Ausbildungsplatz zu finden. Primäres Ziel der BÜA ist es, bereits nach einem Jahr, also nach Stufe 1, erfolgreich in ein Ausbildungsverhältnis zu vermitteln.
Insbesondere die persönlichen und sozialen Kompetenzen werden in Stufe 1 gefördert. Dies wird verbunden mit einer umfangreichen Berufsorientierung in der Schule durch Rotation und Kennenlernen von 4 Berufsfeldern sowie durch zwei Praktika.
Durch eine gezielte individuelle Förderung in den Fächern Deutsch, Mathematik und ggfs. Englisch wird der Erwerb von Schulabschlüssen ermöglicht:
Hauptschulabschluss (HSA) oder mittlerer Abschluss (MSA).
Berufsfelder
- Büromanagement
- Elektrotechnik
- Ernährung
- Fahrzeugtechnik
- Gesundheit
- Körperpflege
- Metalltechnik
- Sozialwesen
- Textiltechnik
Abschluss und Berechtigungen
Schülerinnen und Schüler können in der BÜA parallel den Hauptschul- oder den mittleren Abschluss erwerben. Teilleistungen aus Stufe 1 können i. V. m. einer anschließenden dualen Ausbildung ebenso zum mittleren Abschluss führen. Ein bereits vor Beginn der BÜA erreichter Hauptschulabschluss kann nicht zur Verbesserung der Noten wiederholt werden.
Beginnt die Stufe 1 mit einem qualifizierenden Hauptschulabschluss (qHSA) ist eine Versetzung bei einem bestimmten Notenbild für die Stufe II erforderlich sowie der Nachweis von zwei Praktika von je 2 Wochen. Die Stufe 2 endet mit der Prüfung zum mittleren Abschluss (MSA).
Aufnahmevoraussetzungen
In die BÜA können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die
- der verlängerten Vollzeitschulpflicht unterliegen
- keinen Schulabschluss oder einen BO-Abschluss oder einen (qualifizierenden) Hauptschulabschluss haben
- bereits die verlängerte Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, aber weder eine duale Berufsausbildung absolviert noch eine Ausbildungsvorbereitung in einem anderen Schwerpunkt besucht haben oder
- zuvor InteA oder eine Intensivklasse an einer allgemeinbildenden Schule besucht haben und für die im Rahmen einer Klassenkonferenz individuell bestätigt wurde, dass der notwendige Sprachstand erreicht ist, um dem Unterricht des Bildungsgangs zu folgen und
- das 18. Lebensjahr bei Schulbeginn (01.08.) noch nicht vollendet haben und
- die noch keine Berufsfachschule oder BÜA in einem anderen Schwerpunkt länger als ein Jahr besucht haben.
Unterrichtsangebot
Rahmenstundentafel
Stufe 1** mit Blick auf HSA und Ausbildung | Stufe 1*** mit Blick auf MSA in Stufe 2 und Ausbildung | Stufe 2**** | |
Größe der Lerngruppe | max. 16 | max. 16 | max. 25 |
Deutsch * | 4 – 5 | 3 | 5 |
Mathematik* | 4 – 5 | 3 | 5 |
Englisch | - | 3 | 5 |
Religion / Ethik | 1 | 1 | 1 |
Politik und Wirtschaft | 1 | 1 | 1 |
Sport | 2 | 2 | 2 |
Berufsbildender Unterricht … | 12 | 12 | 9 |
… davon Theorie | 2 | 2 | 4 |
… davon Praxis | 10 | 10 | 5 |
Wahlpflichtunterricht | 1 | 1 | - |
Profilgruppenunterricht | 4 | 4 | 2 |
Summe | 30 | 30 | 30 |
*) Die Stundenzahl in Deutsch und Mathematik beträgt in der Summe 9 **) Zugang: ohne Abschluss, BO-Abschluss, Hauptschulabschluss ***) Zugang: qualifizierender HSA ****) Nachweis von zwei Praktika à 14 Tage, Fortsetzung in den Berufsfeldern Büromanagement, Elektrotechnik oder Gesundheit |
Ausbildungsorganisation
Der Unterricht wird in Vollzeitform von Montag bis Freitag durchgeführt. Für den fachpraktischen Unterricht stehen zahlreiche Fachräume zur Verfügung, u.a. Werkstätten, Labore, EDV-Räume und ein Lernbüro.
Während der Stufe 1 erhalten die Schülerinnen und Schüler durch zwei verpflichtende Praktika (2 x 2 Wochen) zusätzlichen Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt.
Prüfungen
Je nachdem, welcher Schulabschluss noch erreicht werden soll, erfolgen Abschlussprüfungen:
nach Stufe 1 für den Hauptschulabschluss:
projektorientierte Prüfung, schriftliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik, ggfs. Englischoder Stufe 2 für den mittleren Abschluss:
Projektprüfung in einem Berufsfeld und schriftliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik, Englisch und in der beruflichen Fachrichtung, bei Bedarf ergänzt um eine mündliche Prüfung
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt nach vorheriger Beratung der Eltern und der Schülerinnen und Schüler durch die Eltern über die bisher besuchte Schule bis spätestens 31. März.
Anmeldeformulare erhalten Sie in den abgebenden Schulen oder im Servicebereich unserer Homepage zum Herunterladen).
Downloads
- Infoblatt BÜA311 KB
- Anmeldung BÜA566 KB
Sollten Sie zusätzliche Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte an die Bereichsleitung Frau Ines Erschfeld oder unser Sekretariat. Wir sind gerne bereit, Sie dort weitergehend zu informieren und zu beraten.