Elektroniker/ Elektronikerin - Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik

Allgemeine Beschreibung

Elektroniker*innen der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Elektrotechnikerhandwerks
  • bei Firmen der Immobilienwirtschaft (z. B. im Facility-Management oder bei Hausmeisterdiensten)

Elektroniker*innen für Energie- und Gebäudetechnik sorgen nicht nur für Licht, warmes Essen und funktionierende Elektrogeräte im Haus. Die elektrotechnische Ausstattung von Gebäuden geht weit über Steckdosen, Lichtschalter und Sicherungen hinaus. Die Elektrik und Technik wird heute meist zentral geregelt. Ohne Elektroniker*innen für Energie- und Gebäudetechnik kann es also schnell zu einem Totalausfall kommen.

Elektroniker*innen der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik:

  • planen und installieren elektrotechnische Anlagen, wie z. B. Anlagen der elektrischen Energieversorgung in Gebäuden
  • montieren z.B. Sicherungen und Anschlüsse für Waschmaschinen, Herde, Gebäudeleiteinrichtungen und Datennetze
  • nehmen für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen Steuerungs- und Regelungseinrichtungen in Betrieb
  • erstellen Steuerungsprogramme, definieren Parameter, messen elektrische Größen und testen die Systeme
  • installieren Empfangs- und Breitbandkommunikationsanlagen sowie Fernmeldenetze
  • installieren Gegensprechanlagen oder elektronische Berechtigungskontrollen für Tiefgaragen
  • prüfen bei Wartungsarbeiten die elektrischen Sicherheitseinrichtungen
  • ermitteln Störungsursachen und beseitigen Fehler
  • installieren und warten umweltverträgliche Energieanlagen, wie beispielsweise Solaranlagen
  • weisen Kunden in die Funktionsweisen ein und beraten auch zu Energiesparmöglichkeiten.

Organisation der Ausbildung

Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre. Elektroniker*in für Energie- und Gebäudetechnik ist ein anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk. Die duale Ausbildung findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Zusätzlich werden auch überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen im Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) Weiterstatt besucht.

Ausbildungsbetriebe

Die Auszubildenden werden in verschiedenen Ausbildungsbetrieben im Kreis Groß-Gerau ausgebildet. Neben den fachspezifischen Fertigkeiten und Fähigkeiten in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik lernen die Auszubildenden auch die betriebsbedingten Abläufe der jeweiligen Betriebe kennen.

Berufsschulunterricht

Der Unterricht findet als Blockunterricht statt. In der Blockwoche werden 35 Schulstunden unterrichtet. Unterrichtet wird nach dem gültigen Rahmenlehrplan in 13 Lernfeldern. Daneben wird Unterricht in den Fächern Deutsch, Wirtschafts- und Sozialkunde und Religion erteilt.

Im Anschluss an die Blockwoche in der Schule arbeiten die Auszubildenden im Betrieb bzw. besuchen Lehrgänge im BTZ-Weiterstadt.

Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Elektroniker*innen der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik

LernfelderZeitrichtwerte in Unterrichtsstunden
Nr.Titel1. Jahr2. Jahr3. Jahr4. Jahr
1Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen80   
2Elektrische Installationen planen und ausführen80   
3Steuerungen analysieren und anpassen80   
4Informationstechnische Systeme bereitstellen80   
5Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Betriebsmitteln gewährleisten 80  
6Anlagen und Geräte analysieren und prüfen 60  
7Steuerungen für Anlagen programmieren und realisieren 80  
8Antriebssysteme auswählen und integrieren 60  
9Kommunikationssysteme in Wohn- und Zweckbauten planen und realisieren  100 
10Elektrische Anlagen der Haustechnik in Betrieb nehmen und in Stand halten  100 
11Energietechnische Anlagen errichten, in Betrieb nehmen und in Stand setzen  80 
12Energie- und gebäudetechnische Anlagen planen und realisieren   80
13Energie- und gebäudetechnischen Anlagen in Stand halten und ändern   60

Überbetriebliche Ausbildung

Zur schulischen und betrieblichen Ausbildung kommen im Handwerk noch die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLU) im Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) Weiterstadt hinzu. Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung Elektroniker*in umfasst insgesamt 10 Wochen.[1] Teilnahmebescheinigungen werden den Lehrgangsteilnehmern*innen am letzten Tag der Maßnahme ausgehändigt.

1.Ausbildungsjahr (3 Wochen)

  • G-ETEM1/03 Bearbeiten/Montieren/Installieren (1 Woche)
  • G-ETEM2/03 Messen und Analysieren (1 Woche)
  • G-ETEM3/03 Informationstechnische Systeme (1 Woche)

2.Ausbildungsjahr (3 Wochen)

  • ET1/04 Installieren und Prüfen elektrischer Systeme (1 Woche)
  • ET2/04 Installieren von Systemkomponenten und Netzwerken (1 Woche)
  • ET3/04 Errichten und Prüfen von Steuerungen (1 Woche)

3.Ausbildungsjahr (3 Wochen)

  • ETE3/04 Errichten, Konfigurieren und Prüfen von Gebäudeleitsystemen und Fernwirkeinrichtungen (1 Woche)
  • ETE2a/04 Errichten und Prüfen von Systemen der Gebäudekommunikation (Telekommunikation) (1 Woche)
  • ETE2b/04 Errichten und Prüfen von Systemen der Gebäudekommunikation (Empfangstechnik) (1 Woche)

4. Ausbildungsjahr (1 Woche)

  • ETE1/04 Errichten und Prüfen von Antriebssystemen und Kompensationsanlagen (1 Woche)

[1]https://www.dashandwerk.de/heinsberg/ausbildung/ueberbetriebliche-unterweisung-elektroniker-in/ (04.01.2021)

Prüfungsanforderungen

Die Gesellenprüfung (GP) findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen statt und nennt sich daher "Gestreckte Gesellenprüfung". Die GP Teil 1 (40% Gewichtung) erfolgt vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres, die GP Teil 2 (60% Gewichtung) am Ende der Ausbildung. Die Gesellenprüfung ist wie folgt aufgebaut.

Gesellenprüfung Teil 1
SchriftlichPraktisch
Teil 1 der Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für das erste Ausbildungsjahr und das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Qualifikationen (siehe hierzu Prüfungsordnung) sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.Die Prüfungszeit beträgt 10 Stunden, wobei die situativen Gesprächsphasen insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen. Die schriftlichen Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von zwei Stunden haben.
120 Min. 
 
Gesellenprüfung Teil 2
SchriftlichPraktisch
SystementwurfFunktions- und SystemanalyseWirtschafts- und SozialkundeDer Prüfling soll zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Kundenauftrag in 16 Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, bearbeiten und dokumentieren sowie innerhalb dieser Zeit in höchstens 20 Minuten ein Fachgespräch führen
120 Min.120 Min.60 Min. 

Ansprechpartner

Herr Christoph Krekel (Bereichsleiter Berufsschule Technik)

Herr Markus Polewka (Fachbereichskoordination Elektrotechnik Handwerk)

Weitere Informationen

Fachverband und Ausbildungsinformationen

https://www.liv-fehr.de/

Handwerkskammer Rhein-Main (Broschüre „Zukunft Handwerk")

https://www.hwk-rhein-main.de/adbimage/4384/asset-original/hwk-broschuere-210x297mm-web_final.pdf

Kreishandwerkerschaft Groß-Gerau

https://www.kh-gg.de/

Ausbildungsversordnung und Rahmenlehrplan

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